Zweck


Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht,

  • die Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Schutzes der Würde
    der Kreatur voranzutreiben;
  • die Stellung des Tieres als Mitgeschöpf zu festigen und
  • als Konsequenz aus den ersten beiden Aufgaben die Tiere vor Ausbeutung
    und Missbrauch zu schützen und ihnen - wo immer nötig – beizustehen


Zur Erfüllung dieser Aufgaben,

  • nimmt die Stiftung politisch und gesellschaftlich Einfluss, um die rechtlich
    oder faktisch dem Tier zugewiesene Position den artspezifischen Bedürfnissen gemäss zu verbessern und den Tieren aus der Abhängigkeit menschlicher Nutzungsinteressen zu verhelfen;
  • setzt sie sich auch im Einzelfall dafür ein, dass der dank der Bemühungen vieler Mitmenschen bisher erreichte Tierschutzstandard nicht toter Buchstabe bleibt oder dazu verkommt;
  • bietet sie Tierhaltern, Behörden, Schulen und weiteren Interessierten
    Beratung an;
  • hält sie Kontakt mit Medien, anderen Tierschutzorganisationen und Behörden, um Missstände effizient und dauerhaft zu bekämpfen und
  • verpflichtet sie sich, agil zu bleiben, um sich jederzeit anderer der Zweckerreichung dienlicher Instrumente zu bedienen und neue Wege bei der Bewältigung der gestellten Aufgaben zu gehen


 


Stiftungsgründer

Die Stiftungsgründer engagieren sich seit Jahren sowohl im institutionellen als auch im individuellen Tierschutz. Hierzu gehören Aufklärungs- und Beratungsarbeit, politische und juristische Vorstösse sowie die konkrete Hilfe in Notfällen. Zwar mag der Einsatz für Individuen vom Grundsatz her, dass ein Übel bei der Wurzel bekämpft werden sollte, zunächst wenig sinnvoll erscheinen, weil die Rettung eines einzelnen Lebewesens höchstens mittelbar, nämlich durch das Wirken als Botschafter seiner Art, Tierleid erzeugende Strukturen zu ändern vermag.


Jedoch verlangt die gesamtheitliche Betrachtung nach Ansicht der Stiftungsgründer auch den Einsatz für den Einzelnen, was spätestens dann leicht erkennbar wird, wenn der Fokus des betroffenen Individuums zum Massstab wird. 


Im Übrigen ist es eine Binsenweisheit, dass der Mensch zumeist nur zu schützen bereit ist, was er kennt und insofern sind die Einzelschicksale eben tatsächlich unverzichtbare Quellen der Empathie. 

In der Schweiz setzen sich diverse Einrichtungen und Institutionen in verdankenswerter Weise für das Wohl von in Not geratenen Heimtieren ein. Für die Nutztiere hingegen stehen die Chancen um ein Vielfaches schlechter. Dies lässt sich zum einen leicht aus der Bezeichnung selbst erklären, sind diese Lebewesen doch dazu bestimmt, mit ihrem Fleisch oder (zuvor) ihrer Verwendung zu Sport-, Freizeit- und Prestigezwecken dem Menschen zu "nützen". Zum anderen wachsen die Schwierigkeiten in punkto Unterbringung, Finanzierung und Wieder-Platzierung mit der Grösse des Tieres unweigerlich, so dass bei ökonomischer Betrachtung der Einsatz für ein Grosstier kaum zu rechtfertigen ist, könnte doch einer Vielzahl von kleinen Tieren an dessen statt geholfen werden.


Die Stiftungsgründer haben sich nichts desto trotz dafür entschieden, im Bereich des Individualtierschutzes das Augenmerk auf die Nutztiere zu legen, ohne aber die übrigen Geschöpfe aus dem Blickfeld zu verlieren. Sie sind zu 100% berufstätig und betreiben ihr Stiftungs-engagement nebenberuflich und ehrenamtlich.

 

 


Impressionen


Stiftungsrat

Stiftungsratsmitglieder sind derzeit gemäss Stiftungsurkunde die beiden Stiftungsgründer:

Claudia Steiger, Rechtsanwältin und Mediatorin SAV (Stiftungsratspräsidentin)

Christof Zimmerli, Jurist (Vizepräsident)