Legat - Erbeinsetzung

 

Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinaus gibt, geht nicht verloren.
Albert Schweitzer

 

Mit einem Legat oder einer Erbeinsetzung können Sie über die Lebenszeit hinaus bestimmen, wie Ihr Vermögen verwendet werden, ja wo es Spuren hinterlassen soll. 

Eine solche Begünstigung ist ein wichtiger und sehr persönlicher Entscheid, der ein grosses Vertrauen in diejenigen verlangt, die das Vermächtnis hernach umsetzen sollen. Sie sind herzlich eingeladen, Stinah und uns, die wir für eine allfällige Umsetzung Ihres mit einer Begünstigung einhergehenden Auftrags verantwortlich zeichnen, kennen zu lernen. Zögern Sie nicht, zu prüfen und zu hinterfragen, nur durch vertiefte Kenntnis erlangen Sie letztlich die Gewissheit, sich verlässlich am richtigen Ort zu engagieren. 

Für eine Begünstigung von Todes wegen bedarf es einer letztwilligen Verfügung. Die Möglichkeiten sind vielfältig, werden aber von einem rechtlichen Rahmen umgeben, den zu kennen für die Gültigkeit der Verfügung wichtig ist. 
Für Fragen im Zusammenhang mit einer Begünstigung von Stinah steht Ihnen Rechtsanwalt Roland Schaub, Limmatquai 72, 8001 Zürich (Tel. 044 268 30 30) gerne als Berater zur Verfügung.